AGBs
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Flowlight Media, Inhaber Florian Bockelt, Flugplatzstr. 32, 97318 Kitzingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Video-, Foto- und Drohnenproduktionsleistungen sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Bestätigung eines Angebots per E-Mail durch den Auftraggeber gilt als verbindliche Auftragserteilung und begründet die Zahlungspflicht gemäß den vereinbarten Konditionen.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu können gehören: Videoproduktion (Imagefilme, Social-Media-Reels, Dokumentationen, Werbevideos), Fotografie (Business-, Produkt-, Eventfotografie), Drohnenaufnahmen (Luftbild- und Luftvideografie), Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Motion Graphics) sowie Content-Strategie und Social-Media-Beratung.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, soweit dies der Auftragserfüllung dient und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Bei erkennbar gewordenen Mehraufwänden (z. B. unvorhergesehene Drehtage, erheblich erweiterter Schnittaufwand) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere: Briefings, Logofiles, Corporate Design-Vorgaben, Zugang zu Drehorten und ggf. erforderliche Genehmigungen, Einwilligungen abgebildeter Personen gemäß § 22 KUG sowie rechtzeitige Freigabe von Entwürfen und Korrekturschleifen.
Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten am Set, zusätzliche Drehtage) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Drehorte einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke — insbesondere Videos, Fotos, Luftaufnahmen, Schnitte und zugehörige Rohdaten — sind urheberrechtlich geschützte Schöpfungen des Auftragnehmers im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den vereinbarten Endproduktionen ein — ausschließlich für den im Angebot definierten Verwendungszweck und Kanal.
Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den Auftraggeber persönlich. Eine Nutzung durch Dritte — auch kooperierende Unternehmen, Partnerunternehmen, Auftraggeber des Auftraggebers oder verbundene Gesellschaften — ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung und entsprechende Vergütung ausdrücklich nicht gestattet.
Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht gestattet sind insbesondere: Nutzung durch Dritte jeder Art, Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen (Paid Ads / Sponsored Content), Nutzung in Printmedien (Kataloge, Flyer, Plakate, Anzeigen), Weitergabe oder Sublizenzierung der Nutzungsrechte, inhaltliche Veränderung oder Verfremdung des Materials sowie Nutzung über den vereinbarten Kanal oder Zeitraum hinaus.
Jede Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) verbleiben beim Auftragnehmer und sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Veröffentlichungen als Urheber genannt oder verlinkt zu werden. Ein Verzicht auf die Urhebernennung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und kann eine gesonderte Vergütung begründen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu eigenen Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge. Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
Soweit im Angebot vorgesehen, ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.
Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und Übergabe der vereinbarten Leistungen fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 5,00 EUR pro Mahnung zu berechnen.
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Eine Nutzung der Werke vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht im Angebot bereits pauschal eingeschlossen.
§ 7 Drohnenaufnahmen
Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) gemäß EU-Verordnung (EU) 2019/947.
Drohnenaufnahmen sind abhängig von Wetterbedingungen, Luftraumbeschränkungen und behördlichen Genehmigungen. Kann ein geplanter Drohnenauftrag aufgrund nicht beeinflussbarer äußerer Umstände nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, begründet dies keinen Anspruch des Auftraggebers auf Preisminderung oder Schadensersatz, sofern der Auftragnehmer die Einschränkung nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vorab über etwaige bekannte Besonderheiten des Drehortes (Nähe zu Flugplätzen, Naturschutzgebiete, Veranstaltungsgelände etc.) zu informieren. Entstehende Mehrkosten durch nachträgliche Genehmigungsverfahren trägt der Auftraggeber, sofern die Informationspflicht verletzt wurde.
§ 8 Abnahme und Korrekturen
Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat eine Frist von 7 Werktagen, Änderungswünsche oder Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Werk als abgenommen.
Im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, eine Korrekturschleife. Weitere Korrekturen werden nach Zeitaufwand zum gültigen Stundensatz gesondert berechnet.
Korrekturen, die auf einer nachträglichen Änderung des Briefings oder Konzepts durch den Auftraggeber basieren, gelten nicht als Mängelbeseitigung und werden gesondert vergütet.
§ 9 Stornierung und Absage
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren: bis 14 Tage vor dem Drehtag 30 %, 8–13 Tage vorher 50 %, bis 7 Tage vorher 75 %, am Drehtag oder danach 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Bereits entstandene Auslagen werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Eine Verschiebung des Drehtermins ist nach Absprache möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 6 Wochen liegt und spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Termin schriftlich mitgeteilt wird. Eine solche Verschiebung gilt nicht als Stornierung.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen, weil der Auftraggeber fehlerhafte oder unvollständige Informationen bereitgestellt oder Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Der Auftragnehmer speichert erstellte Daten nach Projektabschluss für mindestens 30 Tage. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene Dateien eigenverantwortlich zu sichern.
Der Auftraggeber haftet selbst für eine Nutzung der übertragenen Werke über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus — insbesondere für Nutzungen durch Dritte, für die keine gesonderte Rechteeinräumung erfolgt ist.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter www.flowlight-media.de/datenschutz.
Sofern im Rahmen von Produktionen Personen abgebildet werden, ist der Auftraggeber für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen nach § 22 KUG und Art. 6 DSGVO verantwortlich, sofern diese Einholung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.